Allgemeine Geschäftsbedingungen («AGB»)

für Leistungen der 

Simply-Hooked AG

c/o Surtec Suisse GmbH, Grossmatte Ost 24, 6014 Luzern

Simply-Hooked»)

1. Angebot und Funktionsweise von Simply-Hooked

1.1. Simply-Hooked ist die Betreiberin des gleichnamigen Online-Marktplatzes, welcher werbetreibenden Unternehmen («Brand» resp. «Brands») ermöglicht, geeignete natürliche Personen, die als Werbeträger agieren («Influencer»), für ihre Werbekampagnen zu akquirieren und den Zahlungsverkehr zwischen Brands und Influencer (Brand und Influencer zusammen: «Nutzer») sicher abzuwickeln («Market Place»). 

1.2. Der Zugang zum Market Place erfolgt für Brands via webbasiertem Zugang («Account») und für Influencer via Mobile-App-Profil («Profil»). 

1.3. Simply-Hooked erlaubt Brands, ihre Kampagnen auf dem Market Place gemäss den Bedingungen dieser AGB zu listen. Der Brand kann verschiedene Arten von Kampagnen publizieren («Kampagnen»): 

1.3.1. Produkteplatzierung, wobei der Brand dem Influencer für die Erstellung von spezifischen Inhalten zur Bewerbung eines Produkts bezahlt («Produkteplatzierung»); 

1.3.2. Produktebewertung, wobei der Brand den Influencer beauftragt, Erfahrungen und Meinungen zu einem bestimmten Produkt oder zu bestimmten Dienstleistungen mit dessen Community zu teilen («Produktebewertung»); 

1.3.3. Wettbewerbe und Giveaways, wobei der Brand den Influencer beauftragt, Wettbewerbe und Giveaways zu veranstalten («Wettbewerbe»).

1.3.4. Event-Sponsoring, wobei der Brand den Influencer einlädt, an einer Veranstaltung des Brands teilzunehmen oder den Influencer beauftragt, einen Event für den Brand zu hosten («Event-Sponsoring»).

1.3.5. Markenbotschafterprogramm, wobei der Brand mit einem Influencer eine langfristige Partnerschaft eingeht, um den Influencer zu einem Botschafter für den Brand zu machen. Der Influencer fördert regelmässig den Brand und dessen Produkte über einen längeren Zeitraum («Markenbotschafterprogramm»).

1.3.6. User Generated Content zu Deutsch nutzergenerierte Inhalte (UGC), wobei der Brand den Creator beauftragt, Content mit kreativer Eigenleistung zu erstellen.

1.4. Die Entschädigung für Kampagnen erfolgt in Form einer in der Höhe fix definierten Geldzahlung («Festvergütung»), als Provisionsbeteiligung, wobei der Brand dem Influencer einen bestimmten Anteil am Verkaufserfolg eines Produkts/einer Dienstleistung verspricht («Provisionsbeteiligung») oder durch Entschädigung in Form von kostenfreien Produkten und/oder Dienstleistungen («Barter Deal») (zusammen: «Vergütung»).

1.5. Influencer haben die Möglichkeit, sich anonym auf Kampagnen zu bewerben («Bewerbung»). Brands wählen aus den eingegangenen Bewerbungen jene Influencer aus, mit denen sie eine Kampagne durchführen möchten («Matching»). Danach wird ihnen das vollständige Profil des Influencers angezeigt und Brand und Influencer vereinbaren via Chat-Tool die Spezifikationen der Zusammenarbeit (z.B. Zeitdauer der Kampagne, Entschädigung etc.).

1.6. Nachdem Brand und Influencer die Spezifikationen der Zusammenarbeit definiert haben, sendet der Brand dem Influencer ein entsprechendes Angebot für eine Kampagne («Offer»), welches der Influencer annehmen kann.

2. Geltungsbereich der AGB

2.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») gelten bei der Nutzung des Market Place. 

2.2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Brands oder des Influencers sind in jedem Fall ausgeschlossen.

3. Reine Vermittlungsplattform

Der Vertrag, der bei Annahme einer Offer durch den Influencer zwischen diesem und dem Brand entsteht, wird ausschliesslich zwischen dem Brand und dem Influencer geschlossen. Simply-Hooked ist nicht Vertragspartner und übernimmt daher keine Haftung für jenen Vertrag. Simply-Hooked ist auch nicht Vertreter einer der Vertragsparteien.

4. Allgemeine Bestimmungen zur Nutzung des Market Place

4.1. Der Nutzer verpflichtet sich und allfällige von ihm beauftragte Dritte (z.B. Agenturen), die AGB und die weiteren auf dem Market Place publizierten Regeln jederzeit einzuhalten. Der Nutzer ist für auf dem Market Place veröffentlichte Informationen, Inhalte und Angaben ausschliesslich selbst verantwortlich, auch wenn diese von einem von ihm beauftragten Dritten (z.B. Agentur) publiziert werden.  

4.2. Simply-Hooked behält sich das Recht vor, von Nutzern zur Verfügung gestellte Nutzerinhalte ohne Angabe von Gründen zu löschen oder zu sperren, den Nutzern den Zugriff auf den Market Place zu verweigern oder einzuschränken; insbesondere im Fall eines vermuteten Verstosses gegen diese AGB, gegen anwendbare gesetzliche Bestimmungen oder gegen Rechte Dritter.

4.3. Der Nutzer verpflichtet sich und allfällige von ihm beauftragte Dritte (z.B. Agenturen), keine Inhalte mit Viren, Trojanern oder sonstigen Programmierungen, welche die Systeme von Simply-Hooked resp. des Market Place schädigen oder stören könnten, zu übermitteln.

4.4. Der Nutzer verpflichtet sich und allfällige von ihm beauftragte Dritte (z.B. Agenturen), keine illegalen Inhalte zu verbreiten oder in seinen Angeboten die Bewerbung solcher Inhalte zu verlangen oder anzubieten. Insbesondere verpflichtet sich der Nutzer, die in den jeweiligen Rechtsordnungen anwendbaren Regeln (z.B. Wettbewerbs-, Straf-, Datenschutzrecht etc.) jederzeit einzuhalten. Der Nutzer ist selbst verantwortlich dafür zu prüfen, welche Rechtsnormen bei seinen Angeboten zur Anwendung gelangen und diese jederzeit einzuhalten und dafür zu sorgen, dass er alle erforderlichen Rechte, Ermächtigungen, Einwilligungen, Lizenzen und Berechtigungen an den zur Verfügung gestellten Inhalten besitzt.

4.5. Der Nutzer verpflichtet sich und allfällige von ihm beauftragte Dritte (z.B. Agenturen), keine anstössigen Inhalte zu publizieren resp. dies in seinen Angeboten zu verlangen. Als anstössige Inhalte gelten alle gemäss der Richtlinie des Meta Transparency Center definierten Inhalte (abrufbar unter: https://transparency.fb.com/de-de/policies/community-standards/hate-speech/). Es gilt die jeweils aktuelle Fassung dieser Richtlinie.

4.6. Der Nutzer hat Simply-Hooked unverzüglich über etwaige Rechtsstreitigkeiten, Ansprüche oder Massnahmen Dritter in Zusammenhang mit seinen Nutzerinhalten zu informieren, insbesondere Verstösse gegen Ziff. 4.4 und 4.5 AGB, um Simply-Hooked die Möglichkeit zu geben, den betroffenen Inhalt zu löschen oder zu sperren.

4.7. Bei Verstoss gegen die Regeln des Market Place oder diese AGB kann Simply-Hooked den Nutzer ohne Vorwarnung mit sofortiger Wirkung von der Nutzung des Market Place ausschliessen, seinen Zugang sperren und seine Angebote löschen. Die Geltendmachung allfälliger Schadenersatzansprüche bleibt gegenüber dem fehlbaren Nutzer vorbehalten.

4.8. Die Nutzer und von ihnen beauftragte Dritte (z.B. Agenturen) sind verpflichtet, ausschliesslich den Market Place für die Interaktion und Kommunikation miteinander betreffend die auf dem Market Place veröffentlichten Kampagnen zu verwenden. Insbesondere ist es den Nutzern oder von ihnen beauftragten Dritten (z.B. Agenturen) untersagt, den Market Place zu umgehen oder den Market Place lediglich dazu zu nutzen, Kontakte zu suchen und nach dem Matching ausserhalb des Market Place miteinander zu kommunizieren und Kampagnen abzuschliessen. Diese Verpflichtung gilt nach Abschluss einer Kampagne während weiterer sechs Monate.

5. Registrierung für Account und Nutzung des Market Place durch Brands

5.1. Um den Market Place nutzen zu können, muss der Brand einen Account erstellen. 

5.2. Brands sind verpflichtet, bei der Registrierung wahre Angaben zu machen und den eigenen Account nur eigenen Mitarbeitenden oder vom Brand beauftragten Dritten (z.B. Agenturen) zugänglich zu machen. Der Brand ist für die Sicherheit des selbst erstellten Passwortes und den Aktivitäten in seinem Account vollumfänglich selbst verantwortlich und hat selbst sicherzustellen, dass Unbefugte keinen Zugriff auf seinen Account erhalten. 

5.3. Der Brand kann seinen Account jederzeit löschen. Während einer laufenden Ausschreibung resp. einer laufenden Kampagne wird der Account nach Ende der entsprechenden Ausschreibung resp. Kampagne gelöscht.

6. Registrierung und Nutzung des Market Place durch Influencer

6.1. Um den Market Place nutzen zu können, muss der Influencer die App im Playstore (Android) oder Appstore (iPhone) herunterladen. Dabei gelangen die Nutzungsbedingungen des jeweiligen Anbieters zur Anwendung. Der Influencer muss anschliessend in der App ein Profil erstellen.

6.2. Der Influencer verpflichtet sich, bei der Registrierung wahre Angaben zu machen. Insbesondere hat er bei der Registrierung seinen Namen, Adresse, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, Bankverbindung und Steuernummer anzugeben.

6.3. Der Influencer darf das eigene Profil nur selbst nutzen, insbesondere darf sich der Influencer nicht als andere Person ausgeben. Der Influencer ist für die Sicherheit des selbst erstellten Passwortes und den Aktivitäten auf seinem Profil vollumfänglich selbst verantwortlich und hat selbst sicherzustellen, dass Unbefugte keinen Zugriff auf sein Profil erhalten.

6.4. Wird ein Social-Media-Profil von mehreren natürlichen Personen («Gruppen-Profil») bespielt, ist im Profil des Influencers ein Hauptansprechpartner anzugeben. Die Richtlinien des Market Place und die vorliegenden AGB verpflichten alle natürlichen Personen eines Gruppen-Profils gleichermassen.

6.5. Pro Influencer darf nur ein Profil angelegt werden. Ausgenommen sind eigene Profile für die Mitinhaber eines Gruppen-Profils (z.B. ist jeder Mitwirkende an einem Gruppen-Kanal berechtigt, für den separat betriebenen eigenen Kanal ein Profil zu erstellen).

6.6. Der Influencer muss mindestens 16 Jahre alt sein. 

6.7. Der Influencer ist damit einverstanden, durch die Verknüpfung seines Social-Media-Profils mit dem Market Place resp. den Angeboten von Simply-Hooked Inhalte dessen Social-Media-Profils (z.B. publizierte Inhalte, Follower, Reichweite etc.) Simply-Hooked zur Verfügung zu stellen. Brands und Simply-Hooked können auf dem Market Place die Inhalte des Social-Media-Profils des Influencers und relevante weitere Daten (z.B. Likes, Followeranzahl etc.) einsehen und bearbeiten. 

6.8. Der Influencer kann sein Profil jederzeit löschen. Während laufenden Bewerbungen oder Kampagnen wird das Profil nach deren Ende gelöscht.

7. Publikation von Kampagnen

7.1. Der Brand kann auf dem Market Place Kampagnen listen. Er beschreibt den Kampagneninhalt und etwaige Regeln so genau wie möglich. Influencer sollen aus der Leistungsbeschreibung sämtliche Informationen erfassen, welche für ihre Bewerbung notwendig sind. 

7.2. Die von Brands erstellten Kooperationsbedingungen enthalten folgende Informationen:

7.2.1. Brand Information (inkl. Webseite und Social Media Links);

7.2.2. Art der Kampagne (Produkteplatzierung, Produktbewertung etc.);

7.2.3. Kooperationsinhalt und Erwartungen;

7.2.4. Form und Höhe der Vergütung;

7.2.5. Kooperationsregeln;

7.2.6. Markierungen, Hashtags;

7.2.7. Bewerbungsfrist;

7.2.8. Weitere wichtige Informationen.

7.3. Der Brand kann eine Kampagne nur löschen, sofern keine Bewerbungen eingegangen sind.

8. Bewerbung durch Influencer 

8.1. Für eine Bewerbung muss der Influencer folgende Angaben wahrheitsgemäss ausfüllen: Follower, Impressionen der letzten 30 Tage, Engagement.

8.2. Der Influencer kann sich auf offene Kampagnen durch Klicken des Buttons «Bewerbung senden» bewerben. 

8.3. Die Abgabe der Bewerbung ist eine verbindliche Aufforderung des Influencers an den Brand zur Offertstellung. Die Bewerbung kann vom Influencer grundsätzlich nicht zurückgezogen werden.

9. Annahme der Bewerbung und Definition der Leistungen

9.1. Der Brand wählt aus den eingegangenen Bewerbungen diejenigen Influencer, mit denen er für ein bestimmtes Projekt Kooperationen planen möchte. 

9.2. Der Brand ist frei, mit keinem der interessierten Influencer eine Kooperation zu starten und die Kampagne neu zu publizieren oder zu löschen. 

9.3. Nach Annahme einer Bewerbung wird dem Brand das komplette Profil des Influencers angezeigt.

9.4. Influencer und Brand können sich über das Chat-Tool im Market Place über den Inhalt, Leistungsumfang etc. einer Kampagne austauschen. Die Kontaktaufnahme zwischen Brand und Influencer ausserhalb des Market Place ist untersagt. 

10. Angebot des Brand 

10.1. Basierend auf der Beschreibung der Kampagne und der Kommunikation mit den Influencer sendet der Brand dem Influencer ein Angebot.

10.2. Das Angebot stellt ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss dar. Ein Rücktritt oder eine Abänderung ist grundsätzlich ausgeschlossen. 

10.3. Das vom Brand erstellte Angebot enthält mindestens folgende Angaben, welche Vertragsbestandteil des zwischen Influencer und Brand geschlossenen Vertrags werden:

10.3.1. Gewünschte Herangehensweise und Art der Kampagne;

10.3.2. Voraussetzungen;

10.3.3. Produktinformationen;

10.3.4. Genauer Kooperationsinhalt und Erwartungen;

10.3.5. Zeitpunkt der Fertigstellung des Content;

10.3.6. Publikationszeitpunkt und Publikationskanäle;

10.3.7. Form und Zeitpunkt der Freigabe des Content für Publikation;

10.3.8. Form und Höhe Vergütung;

10.3.9. Kooperationsregeln;

10.3.10. Markierungen, Hashtags;

10.3.11. Urheberrecht an den Inhalten;

10.3.12. Weitere wichtige Informationen.

11. Annahme des Angebots (Vertragsschluss)

11.1. Durch Klicken des Buttons «Angebot akzeptieren» wird der Vertrag zwischen dem Brand und dem Influencer geschlossen. Gegenstand des Vertrags bildet das Angebot sowie jene Bestimmungen dieser AGB, zu denen sich die Nutzer verpflichtet haben, sie als Vertragsbestandteil zu erklären resp. welche das Rechtsverhältnis zwischen Influencer und Brand regeln (insb. Ziff. 10-16 AGB). Simply-Hooked ist nicht Vertragspartner des zwischen Brand und Influencer geschlossenen Vertrags.

12. Übermittlung des Content und Annahme durch Brand

12.1. Der Influencer stellt dem Brand fristgerecht den gemäss Angebot erstellten Content via Market Place zur Abnahme zur Verfügung. 

12.2. Der Brand ist verpflichtet, den Content innerhalb von 14 Tagen ab Bereitstellung durch den Influencer zu prüfen und abzunehmen. Bleibt die Prüfung innerhalb dieser Zeitspanne aus, gilt der Content automatisch als abgenommen. 

12.3. Der Brand hat dem Influencer allfällige Mängel innerhalb der Frist von 14 Tagen ab Ablieferung mit der Funktion «Reklamation» zu melden. Die Annahme durch den Brand ist nur bei offensichtlichen Abweichungen vom Angebot zulässig. Der Influencer hat allfällige berechtigte Mängel innert 14 Tagen zu beheben und den angepassten Content dem Brand zur Verfügung zu stellen (Nachbesserung). Danach haben die Parteien analog gemäss Ziff. 12.2 und 12.3 vorzugehen. 

12.4. Der Brand ist berechtigt, den Content abzunehmen und die Veröffentlichung nicht freizugeben. Das vereinbarte Entgelt ist in diesem Fall vollständig geschuldet.  

13. Meinungsverschiedenheiten zwischen Brand und Influencer

13.1. Beharrt der Brand nach einmaliger Nachbesserung durch den Influencer gemäss Ziffer 12.3 auf einer weiteren Nachbesserung und ist der Influencer der Auffassung den Content gemäss dem Angebot des Brands erstellt zu haben, kann der Influencer Simply-Hooked um Vermittlung anrufen («Beschwerde») Der Influencer hat im dafür vorgesehenen Formular seine Beschwerde zu begründen. 

13.2. Simply-Hooked informiert den Brand über den Eingang der Beschwerde des Influencers und gewährt dem Brand die Möglichkeit, sich innert einer von Simply-Hooked festgelegten Frist zur Beschwerde zu äussern. Der Brand hat das von Simply-Hooked zur Verfügung gestellte Formular zu nutzen. Verspätete oder nicht gemäss den Vorgaben von Simply-Hooked erfolgte Eingaben werden nicht berücksichtigt. Bei offensichtlich unbegründeten Beschwerden kann Simply-Hooked nach eigenem Ermessen auf die Information an den Brand verzichten und die Beschwerde abweisen. Eine weitere Beschwerde des Influencers in der gleichen Kampagne ist in diesem Fall ausgeschlossen.

13.3. Nach Eingang der Stellungnahme entscheidet Simply-Hooked abschliessend und nach freiem Ermessen über die Beschwerde. Heisst Simply-Hooked die Beschwerde gut, genehmigt Simply-Hooked den Content und überweist, sofern zutreffend, die zwischen Brand und Influencer vereinbarte Vergütung abzüglich der eigenen Gebühr an den Influencer. Weist Simply-Hooked die Beschwerde ab, teilt Simply-Hooked den Entscheid dem Brand und dem Influencer mit und die Parteien sind verpflichtet nach Ziff. 12.3 fortzufahren. 

13.4. Simply-Hooked ist in jedem Fall berechtigt, vom Mechanismus in dieser Ziffer abzuweichen und eine aus der Sicht von Simply-Hooked bessere Lösung zur Streitbeilegung zu treffen.

14. Veröffentlichung des Content durch den Influencer

14.1. Der Influencer veröffentlicht den Content nach Abnahme und Freigabe durch den Brand innerhalb von 24h, sofern im Angebot nicht anders beschrieben.

14.2. Der Influencer bringt gesetzlich erforderliche Kennzeichnungen an seinen Beiträgen an (z.B. Markierung als Werbung oder Partnerschaft). 

14.3. Der Influencer hat seine Leistungen fristgerecht zu erbringen und in der Form und dem Umfang gemäss den vom Brand veröffentlichten Bedingungen im Angebot zu veröffentlichen, andernfalls sein Vergütungsanspruch verfällt. Vom Brand erhaltene Leistungen (z.B. Produkte etc.) sind in diesem Fall vom Influencer auf eigene Kosten an den Brand zu retournieren.

14.4. Der Influencer muss – sofern dies mit dem Brand nicht anders vereinbart oder technisch nicht vorgesehen (z.B. Stories) ist – den im Rahmen eines Angebots erstellten Inhalt mindestens sechs Monate öffentlich auf seinem Profil belassen resp. sein Profil während dieser Zeit aktiv und öffentlich zugänglich halten. 

15. Exklusivität

15.1. Die Nutzer und von ihnen beauftragte Dritte (z.B. Agenturen) sind verpflichtet, während sechs Monaten nach Abschluss einer Kampagne weitere Kampagnen ausschliesslich über den Market Place abzuschliessen. Simply-Hooked kann auf Gesuch hin, die Nutzer von dieser Verpflichtung entbinden. Pro Verstoss gegen diese Bestimmung wird eine Konventionalstrafe von CHF/EUR 5'000.00 fällig. Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten. 

16. Preise

16.1. Der Brand bezahlt Simply-Hooked bei jeder Kampagne eine Gebühr, die sich abgestuft nach Anzahl der Follower des jeweiligen Influencers wie folgt berechnet:

  • für die ersten 5'000 Follower = 5€/CHF pro tausend Follower
  • für die zweiten 5'000 Follower (bis 10'000 Follower) = 4€/CHF pro tausend Follower
  • für die weiteren 10'000 Follower (bis 20'000 Follower) = 3€/CHF pro tausend Follower
  • für die weiteren 30'000 Follower (bis 50'000 Follower) = 2€/CHF pro tausend Follower
  • für die weiteren 50'000 Follower (bis 100'000 Follower) = 1,5€/CHF pro tausend Follower
  • für jeden weiteren Follower = 1€/CHF pro tausend Follower

Zur Präzisierung: Für einen Influencer mit 55'000 Follower berechnet sich die Gebühr wie folgt: 25€/CHF für die ersten 5'000 Follower plus 20 €/CHF für die nächsten 5'000 Follower plus 30 €/CHF für die nächsten 10'000 Follower plus 60 €/CHF für die weiteren 30'000 Follower plus 7.50 €/CHF für die weiteren 5'000 Follower, insgesamt ausmachend: 142.50 €/CHF

16.2. Bei einer Festvergütung schuldet der Influencer Simply-Hooked eine zusätzliche Gebühr, die sich abgestuft nach Anzahl der Follower des jeweiligen Influencers, wie folgt berechnet: 

  • zwischen 1 und 20'000 Follower = 15% der Festvergütung; 
  • zwischen 20'001 und 50.000 Follower = 12,5% der Festvergütung;
  • ab 50'001 Follower = 10% der Festvergütung.

17. Zahlung

17.1. Die vom Brand geschuldete Vergütung an den Influencer und die Gebühren nach Ziff. 16 stellt Simply-Hooked dem Brand grundsätzlich nach Versand des Angebots in Rechnung. 

17.2. Bei einer Festvergütung zieht Simply-Hooked die zusätzlich vom Influencer zu bezahlende Gebühr gemäss Ziff. 16.2 von der an den Influencer weiterzuleitenden Vergütung ab.

17.3. Simply-Hooked kann nach eigenem Ermessen einen anderen Zeitpunkt für den Rechnungsversand an den Brand bestimmen (z.B. Staffelung verschiedener Rechnungen etc.). Spätestens mit Annahme des Angebots durch den Influencer wird die Vergütung zur Zahlung fällig. Wird die Zahlung nicht rechtzeitig geleistet, befindet sich der Brand ohne Mahnung in Verzug und schuldet einen Verzugszins von 8% p.a. Simply-Hooked ist zudem berechtigt, den Zugang zum Market-Place bis zur vollständigen Bezahlung fälliger Gebühren einzuschränken oder aufzuheben.

17.4. Mit Annahme des Content gemäss Ziff. 12.2 stimmt der Brand unwiderruflich der Auszahlung der Vergütung an den Influencer zu. Ferner ist Simply-Hooked im Fall einer Reklamation berechtigt, die Auszahlung gemäss Ziff. 13 vorzunehmen.

18. Haftungsbeschränkungen und Schadloshaltung

18.1. Die Haftung von Simply-Hooked ist soweit gesetzlich zulässig wegbedungen. Insbesondere ist Simply-Hooked für den Inhalt, den Brands oder Influencer auf dem Market Place laden oder sonst veröffentlichen, nicht verantwortlich. Die Nutzer haben gegenüber Simply-Hooked keinen Anspruch auf Rückerstattung von Zahlungen oder Schadenersatz, wenn der Market-Place nicht verfügbar ist oder Störungen auftreten.

18.2. Die Haftung für Hilfspersonen ist ausgeschlossen.

18.3. Simply-Hooked hat keine Verpflichtung, Inhalte von Nutzern zu überprüfen, zu überwachen oder zu bearbeiten. Wenn die vom Nutzer zur Verfügung gestellten Inhalte diese AGB, die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen oder Rechte Dritter verletzen, trägt der Nutzer die alleinige Verantwortung für die daraus resultierenden Konsequenzen und hält Simply-Hooked gegen alle Ansprüche und Forderungen von Dritten vollumfänglich schadlos (inklusive Gerichts- und Anwaltskosten).

19. Datenschutz

19.1. Bei der Bearbeitung von Personendaten gelangen die Bestimmungen unserer Datenschutzerklärung zur Anwendung. Diese ist abrufbar unter https://www.simply-hooked.com/datenschutz Es gilt die jeweils aktuelle Fassung.

20. Allgemeine Bestimmungen

20.1. Simply-Hooked kann die vorliegenden AGB jederzeit und ohne Ankündigung ändern. Es gilt die jeweils aktuelle Fassung. Diese ist auf der Webseite von Simply-Hooked verfügbar.

20.2. Ist eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. 

20.3. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz von Simply-Hooked. Simply-Hooked behält sich das Recht vor, auch am (Wohn-)Sitz des Vertragspartners zu klagen. Zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten. 

20.4. Verträge und diese AGB unterliegen ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss internationaler Übereinkommen wie dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG; Wiener Kaufrecht).